Preise
Transparente Honorare für eine Praxis, die ausschließlich privat abrechnet.
Transparente Honorare für eine Praxis, die ausschließlich privat abrechnet.
Die Praxis für Schmerztherapie ist eine reine Privatpraxis. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten. Eine eventuelle Kostenübernahme durch eine Privatversicherung müssen Sie selber (im Vorfeld) mit Ihrem Versicherer abklären. Die Rechnungsstellung erfolgt an Ihre Person.
© PantherMedia
Meine Praxis für Schmerztherapie ist eine Selbstzahler-Praxis. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie keine Erlaubnis Ihrer Krankenkasse einholen müssen. Und Sie unterliegen keinerlei Beschränkungen bei Therapievorgaben oder durch Zeitbeschränkungen seitens der Krankenkasse. Die Aufwendungen müssen Sie daher selber tragen.
Je nach Art und eingestzte Therapieverfahren dauert eine erste Behandlung zwischen 60 und 90 Minuten inklusive der Diagnostik
© PantherMedia / Andriy Popov
Ich arbeite ausschließlich mit Terminvereinbarungen. D. h., ein vereinbarter Termin ist nur für Sie reserviert. Bei nicht in Anspruch genommenen Terminen, die wir zuvor fest vereinbart hatten, stelle ich ein Ausfallhonorar in Höhe 150 Euro in Rechnung. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar.
Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn die Absage 36 Stunden vor dem vereinbarten Termin eintrifft oder man ohne Verschulden, z. B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen gehindert ist. Zur Terminabsage genügt eine rechtzeitige telefonische Benachrichtigung oder eine rechtzeitig abgesendete E-Mail an praxis@schmerztherapie-am-hanseplatz.de.
© PantherMedia
Die Rechnungsstellung erfolgt über eine private Abrechnungsstelle. In meiner Praxis ist das der Dienstleister PAS Dr.Hammerl. www.pas-hammerl.de
Ich verzichte - im Gegensatz zu vielen anderen Heilpraktikern - auf eine Barzahlung am Behandlungstag. Die Schmerz-Therapie ist geprägt von tiefem, gegenseitigen Vertrauen. Dieses Vertrauen bringe ich meinen Patienten auch entgegen beim Thema "rechtzeitige Bezahlung der in Anspruch genommenen Behandlung".